Geschützt und trotzdem gejagt – was ist gerade los mit dem Schnaps aus Hohenlohe?

Hohenloher Birnenbrand wird EU-geschützt, während ein Finanzgericht in Baden-Württemberg Kleinbrennern die Existenzgrundlage madig macht. Ein Widerspruch mit Ansage.

Zwei Meldungen aus derselben Woche, aus derselben Ecke Deutschlands, aus derselben Branche – und sie könnten unterschiedlicher nicht sein.

Meldung eins: Das Land Baden-Württemberg treibt gerade die Eintragung des „Hohenloher Birnenbrand“ als geschützte geografische Angabe voran. Klingt trocken, ist aber ein Ritterschlag. So ein EU-Siegel bekommt nicht jeder Fusel – das bedeutet Herkunftsschutz, Qualitätsversprechen, ein Stück kulinarische Identität, offiziell zementiert. Für uns hier in der Region: eine Auszeichnung, auf die man stolz sein darf. Handwerk, Streuobstwiesen, Generationenwissen – plötzlich hat das einen Stempel von ganz oben.

Meldung zwei, praktisch zeitgleich: Ein Landwirt mit eigener Obstbrennerei stand vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg, weil ihm das Finanzamt rückwirkend die komplette Selbstvermarktung – Ab-Hof-Verkauf, Hofläden, alles – von der günstigen landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung (8,3 %) auf die volle Regelbesteuerung umstellen wollte. Die Begründung liest sich wie aus einem Bürokratie-Lehrbuch: Sobald destilliert wird, entsteht kein landwirtschaftliches Erzeugnis mehr. Brennen sei keine landwirtschaftliche Tätigkeit, weil dafür spezielle Geräte nötig seien und der Vorgang nicht ohne menschlichen Eingriff auskomme.

Man muss das zweimal lesen, um den vollen Irrsinn zu begreifen: Die eigene Frucht vom eigenen Baum, im eigenen Kessel zu Brand verarbeitet und ab Hof verkauft – das reicht dem Amt nicht mehr als „Landwirtschaft“. Sondern gilt steuerlich als hätte man eine Fabrik aufgemacht. Das Gericht hat der Auffassung des Finanzamts recht gegeben. Revision liegt jetzt beim Bundesfinanzhof.

Und da wird’s dann richtig bitter, wenn man beide Meldungen nebeneinanderlegt. Auf der einen Seite feiert das Land das Handwerk der Kleinbrenner mit einem EU-Siegel. Auf der anderen Seite zieht ein Finanzgericht genau diesen Kleinbrennern über die Steuerschiene den Boden unter den Füßen weg. Ehrung mit der einen Hand, Schikane mit der anderen. Willkommen im deutschen Behördendschungel.

Für die betroffenen Betriebe ist das kein akademisches Detail. In Baden-Württemberg gibt es rund 13.500 bis 15.500 Klein- und Obstbrennereien – die meisten davon Nebenerwerb, viele seit dem Wegfall des Branntweinmonopols 2017 sowieso schon unter Druck. Wenn jetzt zusätzlich die komplette Direktvermarktung mit der vollen Umsatzsteuer belastet wird, rechnet sich für viele der Aufwand nicht mehr. Und wer verschwindet zuerst? Nicht die großen Marken. Sondern genau die kleinen, regionalen Streuobst-Brenner, die gerade erst ihr EU-Gütesiegel bekommen haben.

Es ist ein Muster, das man auch aus anderen Ecken der Spirituosenbranche kennt: Die großen Player mit Lobby und Rechtsabteilung kommen mit sowas klar. Die kleinen, die den ganzen Tag am Kessel stehen statt im Steuerbüro, sind die, die es trifft. Wer Herkunft, Handwerk und Regionalität wirklich schützen will, darf sich nicht nur mit Siegeln schmücken – sondern muss auch bei der Steuer hinschauen, ob das Handwerk überhaupt noch überleben kann.

Wie es weitergeht, entscheidet der Bundesfinanzhof. Bis dahin bleibt der Widerspruch stehen: geschützt auf dem Papier, gejagt in der Praxis.

Was bedeutet „geschützte geografische Angabe“ bei Spirituosen?

Eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ist ein EU-Herkunftsschutz, der bestätigt, dass eine Spirituose in einer bestimmten Region nach traditionellen Verfahren hergestellt wird. Bekannte Beispiele sind Cognac oder Scotch Whisky. Der Hohenloher Birnenbrand befindet sich aktuell im Eintragungsverfahren für diesen Status.

Warum will das Finanzamt Kleinbrennereien höher besteuern?

Weil Destillation laut Gerichtsauffassung als eigenständiger Verarbeitungsschritt gilt, der kein landwirtschaftliches Erzeugnis mehr hervorbringt. Damit fällt der Verkauf von Selbstgebranntem nicht mehr unter die günstige landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung, sondern unter die volle Regelbesteuerung.

Wie viele Kleinbrennereien gibt es in Baden-Württemberg?

Schätzungen zufolge existieren in Baden-Württemberg etwa 13.500 bis 15.500 Klein- und Obstbrennereien (Stand 2020), die überwiegend Streuobst verarbeiten.

Ist das Urteil des Finanzgerichts endgültig?

Nein. Der Fall liegt derzeit als Revision beim Bundesfinanzhof (Az. V R 37/24). Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

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